Genehmigungsverfahren für Absetzcontainer im öffentlichen Straßenland – das ändert sich ab dem 01.06.2025

Neue Genehmigungspflicht für Absetzcontainer im öffentlichen Straßenland – das ändert sich ab dem 01.06.2025

Ab dem 1. Juni 2025 gelten in Berlin neue Vorgaben für die Aufstellung von Absetzcontainern auf öffentlichem Straßenland – also überall dort, wo Container nicht auf privatem Grundstück, sondern beispielsweise auf dem Gehweg oder am Straßenrand abgestellt werden.

 

Was ändert sich?

Das bisher vereinfachte Verfahren zur Anzeige von Absetzcontainern wird vollständig abgeschafft.

Bisher war es möglich, eine Fläche von bis zu 10 m² für maximal 10 Tage im Rahmen unserer Ausnahmegenehmigung zur Sondernutzung öffentlichen Straßenlandes kostenfrei zu nutzen. Dieser unkomplizierte Service entfällt nun.

Das Land Berlin hat entschieden, diese vergleichsweise unbürokratische und kostengünstige Anmeldung von Absetzcontainern zu beenden.

Ab dem 1. Juni 2025 gilt verbindlich:

  • Für jeden einzelnen Container im öffentlichen Straßenraum ist eine Sondernutzungsgenehmigung zu beantragen – unabhängig von der Standdauer.
  • Es genügt nicht mehr, die Containerstellung nur anzuzeigen – es bedarf eines formellen Genehmigungsbescheids.
  • Die Bearbeitungszeit wird derzeit auf bis zu 10 Werktage geschätzt. Bitte berücksichtigen Sie dies bei Ihrer Planung.
  • Zusätzlich zur Genehmigung ist eine Sondernutzungsgebühr zu entrichten.

 

Wo wird der Antrag gestellt?

Die Genehmigung muss beim jeweils zuständigen Straßen- und Grünflächenamt (SGA) des Berliner Bezirks beantragt werden, in dem der Container aufgestellt werden soll.

Eine Übersicht der Bezirksämter finden Sie auf der Website der Stadt Berlin.

 

Was wird für den Antrag benötigt?

Um einen Antrag stellen zu können, benötigen Sie:

  • eine gültige Betriebsnummer (Zugang über das Wirtschaftsservice-Portal Berlin)
  • eine deutsche IBAN
  • ein Unternehmenskonto (z. B. über mein-unternehmenskonto.de)

Hinweis: Eine zentrale digitale Antragsplattform gibt es Stand Mai 2025 noch nicht. Viele Abläufe befinden sich noch in Abstimmung.

 

Gebührenübersicht ab dem 01.06.2025

Die Gebühren richten sich nach:

  • der tatsächlichen Stellfläche des Containers (Grundfläche in m²),
  • der Aufstelldauer,
  • und dem Standort – unterteilt in die Berliner Wertstufen I bis IV (Innenstadt bis Stadtrand).

a) Bei Aufstellung bis zu 10 Tagen:

Containergröße

Grundfläche (L × B)

Fläche (m²)

Wertstufe I (0,40 €/m²/Tag)

II (0,30 €/m²/Tag)

III (0,20 €/m²/Tag)

IV (0,10 €/m²/Tag)

3 m³

1,50 m × 1,80 m

2,7 m²

10,80 €

8,10 €

5,40 €

2,70 €

5 m³

3,50 m × 1,80 m

6,3 m²

25,20 €

18,90 €

12,60 €

6,30 €

7 m³

3,70 m × 1,80 m

6,6 m²

26,40 €

19,80 €

13,20 €

6,60 €

10 m³

4,20 m × 1,80 m

7,6 m²

30,40 €

22,80 €

15,20 €

7,60 €

 

 

b) Bei Aufstellung von mehr als 10 Tagen (Maximalzeitraum: 30 Tage):

Containergröße

Grundfläche (L × B)

Fläche (m²)

Wertstufe I (0,80 €/m²/Tag)

II (0,60 €/m²/Tag)

III (0,40 €/m²/Tag)

IV (0,20 €/m²/Tag)

3 m³

1,50 m × 1,80 m

2,7 m²

64,80 €

48,60 €

32,40 €

16,20 €

5 m³

3,50 m × 1,80 m

6,3 m²

151,20 €

113,40 €

75,60 €

37,80 €

7 m³

3,70 m × 1,80 m

6,6 m²

158,40 €

118,80 €

79,20 €

39,60 €

10 m³

4,20 m × 1,80 m

7,6 m²

182,40 €

136,80 €

91,20 €

45,60 €

 

Zusätzlich fällt pro Antrag eine Verwaltungsgebühr von 11,00 € an.

Die vollständige Gebührentabelle finden Sie in der Sondernutzungsgebührenverordnung (SNGebV).

 

Weitere Hinweise

  • Genehmigungen werden jeweils für 10 oder 30 Tage erteilt.
  • Nach Ablauf der Frist ist ein neuer Antrag erforderlich, inklusive erneuter Gebühren.
  • Für die Gebühren zählt die tatsächliche Stellfläche des Containers im öffentlichen Raum.
     

Tipp zur Vermeidung von Mehrkosten

Beauftragen Sie die Abholung spätestens 3 Werktage vor Ablauf der Genehmigung.

Andernfalls muss eine Verlängerung beantragt werden – erneut kostenpflichtig.

 

Fragen oder Unterstützung bei der Planung?

Viele Fragen zur technischen Umsetzung und administrativen Abwicklung sind aktuell noch nicht abschließend durch die Berliner Verwaltung geregelt. Wir bleiben für Sie am Ball und informieren Sie über alle neuen Entwicklungen.
 

Wir beraten Sie gern persönlich – bei Fragen zur Planung, Genehmigung oder zu den neuen Regelungen:

E-Mail: vertrieb@dare-gmbh.de

Telefon: 030 / 94 39 32 6-50

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