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        <name>DARE Shop</name>
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    <title>Blog / Atom Feed</title>
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    <updated>2026-04-30T14:18:27+02:00</updated>
    
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            <title type="text">Genehmigungsverfahren für Absetzcontainer im öffentlichen Straßenland – das ä...</title>
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                                            Ab dem 1. Juni 2025 gelten neue Vorschriften für Absetzcontainer im öffentlichen Straßenland in Berlin. Das bisherige Anzeigeverfahren entfällt – eine Genehmigung ist künftig Pflicht. Wir zeigen, was sich ändert und mit welchen Gebühren Sie rechnen müssen.
                                        ]]>
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                <![CDATA[
                  Neue Genehmigungspflicht für Absetzcontainer im öffentlichen Straßenland – das ändert sich ab dem 01.06.2025  
 Ab dem 1. Juni 2025 gelten in Berlin neue Vorgaben für die Aufstellung von Absetzcontainern auf öffentlichem Straßenland – also überall dort, wo Container nicht auf privatem Grundstück, sondern beispielsweise auf dem Gehweg oder am Straßenrand abgestellt werden. 
 &amp;nbsp; 
  Was ändert sich?  
 Das bisher vereinfachte Verfahren zur Anzeige von Absetzcontainern wird vollständig abgeschafft. 
 Bisher war es möglich, eine Fläche von bis zu  10 m² für maximal 10 Tage  im Rahmen unserer Ausnahmegenehmigung zur Sondernutzung öffentlichen Straßenlandes  kostenfrei  zu nutzen. Dieser unkomplizierte Service entfällt nun. 
 Das Land Berlin hat entschieden, diese vergleichsweise  unbürokratische und kostengünstige Anmeldung von Absetzcontainern  zu beenden. 
 Ab dem 1. Juni 2025 gilt verbindlich: 
 
 Für  jeden einzelnen Container  im öffentlichen Straßenraum ist eine  Sondernutzungsgenehmigung  zu beantragen –  unabhängig von der Standdauer . 
 Es genügt nicht mehr, die Containerstellung nur anzuzeigen – es  bedarf eines formellen Genehmigungsbescheids . 
 Die Bearbeitungszeit wird derzeit auf  bis zu 10 Werktage  geschätzt. Bitte berücksichtigen Sie dies bei Ihrer Planung. 
 Zusätzlich zur Genehmigung ist eine  Sondernutzungsgebühr  zu entrichten. 
 
 &amp;nbsp; 
  Wo wird der Antrag gestellt?  
 Die Genehmigung muss beim jeweils zuständigen  Straßen- und Grünflächenamt (SGA)  des Berliner Bezirks beantragt werden, in dem der Container aufgestellt werden soll. 
 Eine Übersicht der Bezirksämter finden Sie auf der Website der Stadt Berlin. 
 &amp;nbsp; 
  Was wird für den Antrag benötigt?  
 Um einen Antrag stellen zu können, benötigen Sie: 
 
 eine gültige  Betriebsnummer  (Zugang über das Wirtschaftsservice-Portal Berlin) 
 eine  deutsche IBAN  
 ein  Unternehmenskonto  (z. B. über mein-unternehmenskonto.de) 
 
 Hinweis: Eine zentrale digitale Antragsplattform gibt es Stand Mai 2025 noch nicht. Viele Abläufe befinden sich noch in Abstimmung. 
 &amp;nbsp; 
  Gebührenübersicht ab dem 01.06.2025  
 Die Gebühren richten sich nach: 
 
 der tatsächlichen Stellfläche des Containers (Grundfläche in m²), 
 der Aufstelldauer, 
 und dem Standort – unterteilt in die Berliner Wertstufen I bis IV (Innenstadt bis Stadtrand). 
 
  a) Bei Aufstellung bis zu 10 Tagen:  
 
 
 
 
  Containergröße  
 
 
  Grundfläche (L × B)  
 
 
  Fläche (m²)  
 
 
  Wertstufe I (0,40 €/m²/Tag)  
 
 
  II (0,30 €/m²/Tag)  
 
 
  III (0,20 €/m²/Tag)  
 
 
  IV (0,10 €/m²/Tag)  
 
 
 
 
 3 m³ 
 
 
 1,50 m × 1,80 m 
 
 
 2,7 m² 
 
 
 10,80 € 
 
 
 8,10 € 
 
 
 5,40 € 
 
 
 2,70 € 
 
 
 
 
 5 m³ 
 
 
 3,50 m × 1,80 m 
 
 
 6,3 m² 
 
 
 25,20 € 
 
 
 18,90 € 
 
 
 12,60 € 
 
 
 6,30 € 
 
 
 
 
 7 m³ 
 
 
 3,70 m × 1,80 m 
 
 
 6,6 m² 
 
 
 26,40 € 
 
 
 19,80 € 
 
 
 13,20 € 
 
 
 6,60 € 
 
 
 
 
 10 m³ 
 
 
 4,20 m × 1,80 m 
 
 
 7,6 m² 
 
 
 30,40 € 
 
 
 22,80 € 
 
 
 15,20 € 
 
 
 7,60 € 
 
 
 
 
 &amp;nbsp; 
 &amp;nbsp; 
  b) Bei Aufstellung von mehr als 10 Tagen (Maximalzeitraum: 30 Tage):  
 
 
 
 
  Containergröße  
 
 
  Grundfläche (L × B)  
 
 
  Fläche (m²)  
 
 
  Wertstufe I (0,80 €/m²/Tag)  
 
 
  II (0,60 €/m²/Tag)  
 
 
  III (0,40 €/m²/Tag)  
 
 
  IV (0,20 €/m²/Tag)  
 
 
 
 
 3 m³ 
 
 
 1,50 m × 1,80 m 
 
 
 2,7 m² 
 
 
 64,80 € 
 
 
 48,60 € 
 
 
 32,40 € 
 
 
 16,20 € 
 
 
 
 
 5 m³ 
 
 
 3,50 m × 1,80 m 
 
 
 6,3 m² 
 
 
 151,20 € 
 
 
 113,40 € 
 
 
 75,60 € 
 
 
 37,80 € 
 
 
 
 
 7 m³ 
 
 
 3,70 m × 1,80 m 
 
 
 6,6 m² 
 
 
 158,40 € 
 
 
 118,80 € 
 
 
 79,20 € 
 
 
 39,60 € 
 
 
 
 
 10 m³ 
 
 
 4,20 m × 1,80 m 
 
 
 7,6 m² 
 
 
 182,40 € 
 
 
 136,80 € 
 
 
 91,20 € 
 
 
 45,60 € 
 
 
 
 
 &amp;nbsp; 
 Zusätzlich fällt pro Antrag eine  Verwaltungsgebühr von 11,00 €  an. 
 Die vollständige Gebührentabelle finden Sie in der  Sondernutzungsgebührenverordnung (SNGebV) . 
 &amp;nbsp; 
  Weitere Hinweise  
 
 Genehmigungen werden jeweils für  10 oder 30 Tage  erteilt. 
 Nach Ablauf der Frist ist ein  neuer Antrag erforderlich , inklusive erneuter Gebühren. 
 Für die Gebühren zählt die  tatsächliche Stellfläche des Containers im öffentlichen Raum .  &amp;nbsp; 
 
  Tipp zur Vermeidung von Mehrkosten  
 Beauftragen Sie die  Abholung spätestens 3 Werktage vor Ablauf  der Genehmigung. 
 Andernfalls muss eine Verlängerung beantragt werden – erneut kostenpflichtig. 
 &amp;nbsp; 
  Fragen oder Unterstützung bei der Planung?  
 Viele Fragen zur technischen Umsetzung und administrativen Abwicklung sind aktuell noch nicht abschließend durch die Berliner Verwaltung geregelt. Wir bleiben für Sie am Ball und informieren Sie über alle neuen Entwicklungen.  &amp;nbsp; 
  Wir beraten Sie gern persönlich  – bei Fragen zur Planung, Genehmigung oder zu den neuen Regelungen: 
  E-Mail:  vertrieb@dare-gmbh.de 
  Telefon:  030 / 94 39 32 6-50 
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